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Rechtsanwälte Kotz GbR

Mietvertragskündigung wegen unpünktlicher Mietzahlung

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AG Charlottenburg, Az.: 214 C 257/12, Urteil vom 27.02.2013

1. Der Beklagte wird verurteilt, die von ihm gehaltenen Mieträume zur Mietvertrags-Nr. 1036.012.02 im Hause …, Vorderhaus, Dachgeschoss rechts, bestehend aus drei Zimmern, einer Küche und einem Bad, zu räumen und geräumt an die Klägerin herauszugeben.

2. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Beklagte kann die Räumung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von EUR 16.500,00, sofern nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

4. Dem Beklagten wird eine Räumungsfrist bis 31. Mai 2013 gewährt.

5. Der Gebührenstreitwert wird auf bis zu EUR 16.000,00 festgesetzt.
Tatbestand
Die Klägerin trat aufgrund Eigentumserwerbs 2011 als Vermieterin in einen mit dem Beklagten bestehenden Mietvertrag vom 30. Juni 2009 ein. Der Mietvertrag betraf eine Wohnung im Vorderhaus, Dachgeschoss rechts, des Hauses …. § 6 Abs. 1 des Mietvertrages sah vor, dass die Miete bis zum dritten Werktag eines Monats im voraus zu zahlen war. Die Mietzinsstruktur war eine Nettokaltmiete mit Betriebskostenvorauszahlungen. Der Mietzins betrug ab September 2011 nettokalt EUR 1.135,00, einschließlich der Betriebskostenvorauszahlungen EUR 1.495,00. Darin enthalten war eine Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlungen von monatlich EUR 12,00.

Foto: : Veres Production/Bigstock

Den erhöhten Betriebskostenvorschuss von monatlich EUR 12,00 zahlte der Beklagte für September 2011 bis Juni 2012 nicht monatlich, sondern erst zum 10. Juli 2012. Ein Abmahnungsschreiben der Klägerin vom 19. Juni 2012, dessen Zugang der Beklagte bestreitet, enthielt einen Hinweis auch auf die ausgebliebene Vorschusszahlung.

Über den nicht gezahlten Betriebskostenvorschuss von monatlich EUR 12,00 hinaus zahlte der Beklagte die Miete verzögert: im April 2012 zum 18. April 2012, im Mai 2012 zum 24. Mai 2012, im Juni 2012 zum 25. Juni 2012, im Juli 2012 zum 19. Juli 2012 und im August 2012 zu einem im Einzelnen streitigen Zeitpunkt, der nach dem 5[…]


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