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Verkehrsunfall: Wertminderung für ein neun Jahre altes Fahrzeug

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AG Norderstedt, Az.: 46 C 103/11, Urteil vom 04.11.2011

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.520,36 € zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 29.5.2010 zu zahlen.

2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von vorgerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 837,52 € durch Zahlung an die Anwaltskanzlei O. & Kollegen freizustellen.

3. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, auf die klägerseits eingezahlten Gerichtskosten in Höhe von 219,00 € Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz für den Zeitraum zwischen dem 21.4.2011 und dem Eingang des Kostenfestsetzungsantrags bei Gericht zu zahlen.

4. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

5. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar
Tatbestand
Die Parteien streiten um die weitere Schadensregulierung im Anschluss an einen Verkehrsunfall, der sich zwischen dem Kläger und einem Versicherungsnehmer der Beklagten ereignet hat.

Symbolfoto: FreedomTumZ/Bigstock

Der Kläger ist Halter und Leasingnehmer eines PKW P mit dem amtlichen Kennzeichen …, das am 18.3.2010 in einen Verkehrsunfall in N verwickelt, der unstreitig schuldhaft von einem Versicherungsnehmer der Beklagten verursacht wurde. Zum Unfallzeitpunkt hatte das Fahrzeug, dessen Erstzulassung 2002 erfolgt war, eine Laufleistung von 89.136 km. Die Leasingnehmer erklärte sodann die Freigabe des PKW und ermächtigte den Kläger zur Geltendmachung einer etwaigen Wertminderung des PKW. Im Anschluss an den Unfall wurde das Fahrzeug zunächst von einem Gutachter untersucht und sodann in einer Werkstatt repariert. Der Gutachter gelangte u.a. zu der Einschätzung, dass der Wiederbeschaffungswert bei 7.400,00 liege und nach Durchführung der erforderlichen Reparaturarbeiten eine Wertminderung von 400,00 € verbleibe. Noch am Unfalltag mietete der Kläger ein Ersatzfahrzeug bei der Firma … für die Dauer von insgesamt 29 Tagen an. Hierfür wurde ihm ein Bruttobetrag von 2.052,25 € in Rechnung gestellt.

Diesen Betrag machte der Kläger gegenüber der Beklagten neben ei[…]


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