Die Unwirksamkeit der Eigenbedarfskündigung wegen fehlerhafter Angabe des Familienstandes
Die Hauptproblematik des vorgelegten Falles betrifft eine Auseinandersetzung um die Rechtmäßigkeit einer Eigenbedarfskündigung. Die Beklagte hatte eine Mietwohnung von den ehemaligen Eigentümern des Grundstücks gemietet und wurde aufgrund von angeblichem Eigenbedarf des Klägers gekündigt. Die Hauptstreitfrage ist die Wirksamkeit dieser Kündigung, da der Kläger den Eigenbedarf nicht für sich selbst, sondern für seine gegenwärtige Ehefrau anmeldete. Diese bewohnte bereits eine weitere Wohnung im Haus, ohne einen gemeinsamen Haushalt mit dem Kläger zu führen.
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Die Formvoraussetzungen einer rechtmäßigen Eigenbedarfskündigung
Gemäß § 573 Abs. 3 Satz 1 BGB müssen die Gründe für ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses in dem Kündigungsschreiben angegeben sein. Diese Vorschrift soll dem Mieter frühzeitig Klarheit über seine Rechtsposition verschaffen. Bei einer Kündigung wegen Eigenbedarfs muss in der Regel die Person, für die die Wohnung benötigt wird, genannt und das Interesse, das diese Person an der Wohnung hat, dargelegt werden.
Besonderheit des vorliegenden Falls
Der vorliegende Fall hat jedoch die Besonderheit, dass der Kläger den Eigenbedarf nicht für sich selbst, sondern für seine jetzige Ehefrau geltend gemacht hat, ohne einen gemeinsamen Haushalt zu führen. In diesem Fall hätte der Kläger einen Bedarf für einen Familienangehörigen geltend machen müssen. Da der Kläger dies nicht getan hat, ist die Kündigung aufgrund formeller und inhaltlicher Mängel unwirksam.
Auswirkung der Unwirksamkeit der Kündigung
Aufgrund der Unwirksamkeit der Kündigungserklärung vom 28.06.2019 wurde die Klage abgewiesen. Dies hat zur Folge, dass auch die Nebenansprüche des Klägers mit dem Hauptanspruch fallen. Dabei ist es irrelevant, ob der Kläger zum Zeitpunkt der Kündigung bereits verheiratet war oder nicht, da die Angabe des Familienstandes im Kündigungsschreiben fehlte.
Schlussfolgerungen aus dem Fall
Der Fall zeigt, dass bei der Erklärung einer Eigenbedarfskündigung genau darauf geachtet werden muss, welche Angaben im Kündigungsschreiben gemacht werden müssen. Fehler bei der Angabe des Familienstandes können dazu führen, dass die Kündigung unwirksam ist und somit die Beendigung des Mietverhältnisses scheiter[…]