Warum Arbeitsverträge immer schriftlich geschlossen werden sollten
Wer einen neuen Arbeitsplatz antritt und zu einem neuen Arbeitgeber wechselt, möchte die Rahmenbedingungen geregelt wissen. Kein Wunder also, dass die meisten Arbeitnehmer selbstverständlich einen schriftlichen Arbeitsvertrag erwarten. Aber ist dieser tatsächlich verpflichtend? Vorweg: Nein. Ein Arbeitsvertrag kann auch mündlich abgeschlossen werden. Das allerdings birgt viele Risiken.
Verträge können auch mündlich geschlossen werden
Warum sollten Arbeitsverträge immer schriftlich abgeschlossen werden? Symbolfoto: JLPfeifer/Bigstock
Ein Vertrag kommt dann zustande, wenn beide Vertragspartner ihre Einwilligung erteilen. Das kann ein einfaches „Ja“ sein. Das muss nicht schriftlich vorliegen. Es reicht völlig aus, wenn beide Parteien sich einigen konnten und ihre Zustimmung erteilt haben. Das passiert jeden Tag, wenn wir beispielsweise im Supermarkt an der Kasse bezahlen. Nach dem Scannen der Ware wird ein Preis genannt, den wir zu bezahlen haben. Wir bezahlen und willigen damit ein, dass dieser (Kauf)vertrag für uns in Ordnung ist.
Problematisch wird es allerdings, wenn es an die Beweispflicht geht. Denn wie möchten Arbeitnehmer oder – geber beweisen, dass sie einer bestimmten Rahmenbedingung auch tatsächlich zugestimmt haben? Solange Einigkeit herrscht, spricht gegen einen mündlichen Arbeitsvertrag überhaupt nichts. Treten Differenzen auf, haben es beide Parteien schwer. Auf der sicheren Seite befinden sich Arbeitgeber und -nehmer immer nur dann, wenn sie schriftlich und per Unterschrift bestätigen können, dass es vereinbart wurde.
Arbeitszeit, Gehalt, Urlaub und Krankheit – die wichtigsten Fakten im Arbeitsvertrag
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