Private Krankenversicherung: Kostenerstattung für Hilfsmittel die im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen nicht enthalten sind
AG Meldorf, Az.: 84 C 675/13
Urteil vom 20.08.2013
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
3. Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
4. Der Streitwert wird festgesetzt auf bis zu 600,00 €.
Gründe
(unter Auslassung des Tatbestandes gemäß § 313a ZPO)
I. Die zulässige Klage ist unbegründet.
Symbolfoto: zimmytws/Bigstock1. Das Zahlungsbegehren der Klägerin hat in der Sache keinen Erfolg, denn die Versicherungsbedingungen des Beklagten sehen eine Kostenerstattung für die von der Klägerin benötigten Hilfsmittel in Höhe von insgesamt 215,56 € und der Taxifahrten in Höhe von insgesamt 168,00 € nicht vor.
a) Die Klägerin begehrt mit ihrer Klage die Erstattung der Kosten für ein Paar Unterarmgehstützen, eine Toilettensitzerhöhung, eine Greifzange und eine Strumpfanziehhilfe, die ärztlich verordnet und medizinisch notwendig waren, damit sie nach einem Klinikaufenthalt kurzfristig in die eigene Häuslichkeit und zur ambulanten statt stationären Weiterbehandlung zurückkehren konnte. Die streitgegenständlichen Hilfsmittel sind von dem vom Beklagten gewährten Versicherungsschutz jedoch nicht umfasst. Art und Umfang des Versicherungsschutzes ergeben sich aus dem mit dem Beklagten geschlossenen Versicherungsvertrag und den diesem Vertrag zugrundeliegenden Versicherungs- und Tarifbedingungen. Die Klägerin, die bei dem Beklagten seit fast 50 Jahren privat krankenversichert ist, hat im Jahre 2010 ihren ursprünglichen Versicherungstarif auf den „Standardtarif für ältere Versicherte (STB)“ umgestellt. In der Leistungsbeschreibung zu diesem Standardtarif heißt es unter Punkt A7 der Tarifbedingungen des Beklagten: „80 v. H. der erstattungsfähigen Aufwendungen für folgende Hilfsmittel in Standardausführung (s. Nr. 3c Abs. 4 TB/ST): Bandagen, Bruchbänder, Einlagen zur Fußkorrektur, orthopädische Schuhe, Kompressionsstrümpfe, Korrekturschienen, Kunstglieder, Liegeschalen, orthopädische Rumpf-[…]