Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Fahrverbot: Kann der Fahrverbotsbeginn frei gewählt werden?

Ganzen Artikel lesen auf: Bussgeldsiegen.de

AG Bad Homburg, Az.: 7a OWi 68/14

Beschluss vom 23.12.2014

Auf den Antrag auf gerichtliche Entscheidung vom 17.10.2014 gegen das Schreiben des Regierungspräsidiums Kassel vom 15.10.2014 hin wird festgestellt, dass das Fahrverbot nicht mit Eingang der Fahrerlaubnis beim Regierungspräsidium Kassel, sondern entsprechend dem bei Übersendung der Fahrerlaubnis von der Betroffenen im Schreiben vom 01.10.2014 zum Ausdruck gebrachten Willen, am 07.12.2014 begonnen hat.

Die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Betroffenen trägt das Regierungspräsidium Kassel.
Gründe


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv