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Rechtsanwälte Kotz GbR

Schenkungssteuerpflicht: Nichtbelehrung bei Beurkundung eines Schenkungsvertrags

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LG Halle (Saale), Az.: 4 O 346/15

Urteil vom 18.10.2016

Das auf die mündliche Verhandlung vom 27. April 2016 ergangene Versäumnisurteil der Kammer wird aufrechterhalten.

Auch die weiteren Kosten des Verfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus ihm jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar; die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus ihm jeweils zu vollstreckenden Betrages fortgesetzt werden.
Tatbestand
Foto: Piotr Adamowicz/Bigstock

Die Klägerin nimmt den Beklagten auf Notarhaftung in Anspruch.

1978 wurden die Klägerin und ihr Ehemann … je zur Hälfte Eigentümer des Grundstückes … in … .

Die Klägerin, … und …, die Tochter der Klägerin, schlossen am 25. Mai 2005 mit notarieller Urkunde des Notars … in … einen Vertrag, nach dem das Eigentum an dem Grundstück auf … übergehen sollte bei Begründung eines im Grundbuch einzutragenden lebenslänglichen Wohnrechtes für die Klägerin und … (Anlage K 6: Blatt 17 ff. Anlagenband Klägeranlagen = Anlage B 1: Blatt 1 ff. Anlagenband Beklagtenanlagen).

Am 30. Mai 2005 teilte der Notar … die Veräußerung der Schenkungssteuerstelle mit (Anlage B 2: Blatt 10 Anlagenband Beklagtenanlagen).

… wurde im Grundbuch als alleinige Eigentümerin des Grundstückes eingetragen.

Am 27. Mai 2008 verstarb …

Die Klägerin und … beabsichtigten eine Rückübertragung des Eigentums an dem Grundstück auf die Klägerin im Wege der Schenkung.

Hierzu führten sie am 6. November 2008 mit dem Beklagten als in Aussicht genommenen Urkundsnotar eine Vorbesprechung.

Mit Schreiben vom 2. Dezember 2008 (Anlage B 4: Blatt 12 Anlagenband Beklagtenanlagen) übersandte der Beklagte der Klägerin einen Entwurf zu einem notariellen Vertrag über die Rückschenkung. Dieser Entwurf enthielt unter § 11 eine Hinweis auf die Übermittlung der Vertragsurkunde an die Grunderwerbssteuerstelle wie auch die Schenkungssteuerstelle.

Am 5. März 2009 schlossen die Klägerin und … mit notarieller Urkunde des Beklagten (Urkundenrollennummer …) einen Vertrag (Anlage K 1: Bla[…]


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