Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Konkurrentenklage – Abbruch eines Bewerbungsverfahrens durch Rücknahme der Bewerbung

Ganzen Artikel lesen auf: Arbeitsrechtsiegen.de

ArbG Potsdam, Az.: 5 Ga 12/17

Urteil vom 18.07.2017

1. Dem Verfügungskläger wird aufgegeben, binnen vier Wochen das Hauptsacheverfahren anhängig zu machen; bis dahin wird dem Verfügungsbeklagten aufgegeben, das Stellenbesetzungsverfahren für die Position des Referatsleiters für das Referat … fortzusetzen.

2. Der Verfügungsbeklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3. Der Streitwert wird auf 5.400,00 Euro festgesetzt.
Tatbestand
Symbolfoto: digitalista/ Bigstock

Die Parteien streiten darüber, ob das Stellenbesetzungsverfahren für die Position des Referatsleiters für das Referat … fortzusetzen ist.

Der am …1955 geborene Verfügungskläger leitet derzeit das Referat … des Landes Brandenburg. Zurzeit erhält er eine monatliche Bruttovergütung in Höhe von … Euro (EG … TV-L).

Im März 2016 schrieb der Verfügungsbeklagte die Stelle des Referatsleiters für das Referat … des Ministeriums … des Landes Brandenburg unter der Kennnummer: … aus (vgl. Anlage A1/Bl. 30 d. A.). Zur Besetzung dieser Position des Referatsleiters wurde das Auswahlverfahren … – zunächst per ressortinterne Ausschreibung mit einer Bewerbungsfrist bis zum 12.04.2016 eröffnet (vgl. Anlage B1/Bl. 73, 74 d. A.). Es gingen zunächst neun Bewerbungen ein. Aus formalen Gründen konnten vier Bewerbungen nicht berücksichtigt werden. Im Laufe des Verfahrens zogen zwei weitere Kandidaten ihre Bewerbungen zurück. Der Verfügungsbeklagte führte mit den drei verbliebenen Bewerbern Auswahlgespräche, da die Aktenlage basierend auf den dienstlichen Beurteilungen der Kandidaten nicht zu einer abschließenden Auswahlentscheidung führte. Am 03.11.2016 wurde die erste Runde der Auswahlgespräche durchgeführt. Im Ergebnis dieser Auswahlgespräche traf der Verfügungsbeklagte keine eindeutige Auswahlentscheidung. Der Verfügungskläger und die weitere Bewerberin Frau T. erreichten die gleiche Gesamtpunktzahl. Vor diesem Hintergrund wurde unter dem 06.11.2016 der Auswahlvermerk vom selben Tag (Anlage A4/Bl. 35 bis 36 d. A.) aufgenommen. Wegen dieses Auswahlvermerkes wird auf die Anlage A4/Bl. 35 bis 36 d. A. verwiesen und in vollem Umfang Bezug genommen.

Am 06.12.2016 fand das zweite Auswahlge[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv