Zusammenfassung: Ãbeholt ein Fahrzeugführer bei unklarer Verkehrslage mit seinem Fahrzeug einen Traktor, der nach links von der Fahrbahn auf einen Feldweg abbiegen will und dies rechtzeitig anzeigt, haftet der Ãberholende im Einzelfall vollständig, wenn es zur Kollision kommt, weil der Abbieger nach links zieht. Dies entschied das Oberlandesgericht Frankfurt in dem anliegenden Urteil vom 26.02.2015.
Oberlandesgericht Frankfurt
Az: 22 U 225/13
Urteil vom 26.02.2015
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Darmstadt vom 26. September 2013 abgeändert.
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 5.918,36 ⬠nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 11.836,72 ⬠vom 5.2.2011 bis zum 7.4.2011 sowie aus 5.918,36 ⬠seit dem 8.4.2011, sowie vorgerichtliche Kosten von 546,69 ⬠nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.8.2011 zu zahlen.
Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Gegenstandswert für die Berufungsinstanz wird auf 5.918,36 ⬠festgesetzt.
Gründe
I.
Der Kläger verlangt von den Beklagten restlichen Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall, der sich am …10.2010 in Stadt1 ereignet hat. Der Zeuge A wollte mit dem Traktor mit Anhänger von der L … hinter einer Rechtskurve nach links in einen Wirtschaftsweg einbiegen, um Düngearbeiten auszuführen. Dabei kam es zum Zusammenstoà mit dem Fahrzeug der Beklagten zu 2), die den Traktor überholen wollte und mit ihrem Fahrzeug gegen das linke Vorderrad des Traktors stieÃ. Hinsichtlich des weiteren Sach- und Streitstands erster Instanz wird auf das angefochtene Urteil Bezug genommen. Die Beklagte zu 1) hat bereits vorgerichtlich 50% des Schadens übernommen.
Das Landgericht hat die Klage abgewiesen, nachdem es umfangreich Beweis erhoben hat. Es hat zur Begründung ausgeführt, der Kläger habe ein unabwendbares Ereignis nicht beweisen können, weshalb er sich zumindest die einfache Betriebsgefahr des Traktors entgegenhalten lassen mÃ[…]