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Rechtsanwälte Kotz GbR

Geschwindigkeitsüberschreitung um 29 km/h in Buseck

Ganzen Artikel lesen auf: Bussgeldsiegen.de

Vorgeworfener Verstoß:

Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 29 km/h


System zur Messung:

Messung mit Lasergerät


Bearbeitende Behörde:

Regierungspräsidium Kassel


Datum:

07.07.2017


Sachverhalt & Ergebnis
Unserem Mandanten wurde vom Regierungspräsidium Kassel vorgeworfen, am 07.07.2017 in Buseck, auf der BAB 480, Wettenberg-Reiskirchen, die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 80 km/h um 29 km/h überschritten zu haben.

Die Messung erfolgte mit dem Lasergerät Leivtec XV3.

Eine standardisierte Geschwindigkeitsmessung und verwertbare Geschwindigkeitsmessung mit dem Geschwindigkeitsmessgerät Leivtec XV3 liegen nicht vor:

wenn das notwendige Einsatz-/Messprotokoll bei der Geschwindigkeitsmessung durch die Messbeamten nicht gefertigt wurde.
wenn das Messgerät nicht gemäß der Bedienungsanleitung und den Vorgaben der PTB aufgebaut wurde. Das Leivtec XV3 Geschwindigkeitsmessgerät kann nur den auflaufenden Verkehr messen. Das Gerät ist dafür ausgelegt, nur bei frontalen Messungen richtige Messergebnisse zu liefern. Messungen von stark beschleunigenden Fahrzeugen und von strak bremsenden Fahrzeugen werden von dem Gerätesensor abgebrochen! Das Messgerät darf nicht aus einem fahrenden Fahrzeug heraus betrieben werden.
wenn das Geschwindigkeitsmessgerät mit seinen Komponenten nicht ordnungsgemäß geeicht war bzw. die Eichmarken oder Sicherungsmarken zum Messzeitpunkt beschädigt waren.
wenn der vorgeschriebene Selbsttest/Funktionstest bei dem Messgerät nicht vor der Messung durchgeführt wurde.
wenn der Messfeldrahmen nicht die richtige Position hat. Bei Geschwindigkeitsmessungen mit dem Leivtec XV 3 Geschwindigkeitsmeßgerät kann es zu Zuordnungsproblemen kommen. Messungen sind nur verwertbar, wenn das Fahrzeugkennzeichen des gemessenen Fahrzeugs vollständig sichtbar ist. Im Messfeldrahmen darf sich kein weiteres Fahrzeug befinden.
wenn Messwerte aufgrund Kolonnenmessung von Fahrzeugen einem falschen Fahrzeug zugeordnet werden.
wenn der/die eingesetzten Messbeamte/n bei der Geschwindigkeitsmessung und der Auswertung[…]


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