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Rechtsanwälte Kotz GbR

Vorsorgevollmacht – Akzeptierung durch Bank

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AG Hamburg-Wandsbek, Az.: 706 XVII 53/17, Beschluss vom 15.06.2017

Für die Betroffene wird zur Betreuerin bestellt:

Frau B. A. C. A., Hamburg

Die Betreuung umfasst folgende Aufgabenkreise:

– Vermögenssorge

Das Gericht wird spätestens bis zum 15.06.2024 über die Aufhebung oder Verlängerung der Betreuung entscheiden.

Bis zu einer erneuten Entscheidung gelten die getroffenen Regelungen fort.

Die sofortige Wirksamkeit der Entscheidung wird angeordnet.

Die Kosten des Verfahrens hat die Hamburger Sparkasse, Postfach, 20454 Hamburg vertreten durch den Vorstand, Dr. H. V., F. B., A. K., J. M., B. P. zu tragen.
Gründe
Symbolfoto: Lichtmeister/Bigstock

Die Voraussetzungen für die Bestellung der Betreuerin sind gegeben.

Die Betroffene ist aufgrund einer der in § 1896 Abs. 1 Satz 1 BGB aufgeführten Krankheiten bzw. Behinderungen, nämlich einer Krebserkrankung im Endstadium, nicht in der Lage, die Angelegenheiten ausreichend zu besorgen, die zum genannten Aufgabenkreis gehören.

Dies folgt aus dem Ergebnis der gerichtlichen Ermittlungen, insbesondere aus dem ärztlichen Zeugnis d. Arztes P. vom 15.02.2017, dem Bericht der Betreuungsbehörde Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Altona Fachamt für Hilfen nach dem Betreuungsgesetz Betreuungsstelle Hamburg Abschnitt Wandsbek vom 06.04.2017, der Stellungnahme der Tochter B.A. Christiane Andersen und dem unmittelbaren Eindruck des Gerichts, den sich dieses bei der Anhörung der Betroffenen am 15.06.2017 verschafft hat.

Bei der Festsetzung der Überprüfungsfrist hat das Gericht die Ausführungen des Arztes berücksichtigt.

Die Kostenentscheidung beruht auf § 81 Abs. 4 FamFG. Das Gericht kann hiernach auch einem nicht am Verfahren beteiligten Dritten die Kosten auferlegen, wenn die Tätigkeit des Gerichts durch ihn veranlasst wurde und ihn ein grobes Verschulden trifft.

Die Hamburger Sparkasse ist in dem Betreuungsverfahren Dritte gem. § 81 Abs. 4 FamFG, da sie nicht unmittelbar Verfahrensbeteiligte ist.

Die Tätigkeit des Gerichts wurde durch die Hamburger Sparkasse veranlasst. Die Betroffene befindet sich aufgrund einer Krebserkrankung im Hospiz „Sinus“, Saarlandstraße 26, 22303 Hamburg. Sie ist auf umfangreiche Pflege an[…]


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