Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Verkehrssicherungspflicht – Schadenersatz- und Schmerzensgeldanspruch wegen Treppensturz

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

LG Darmstadt – Az.: 25 S 77/10 – Urteil vom 04.05.2011

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Darmstadt vom 10.3.2010, Az 315 C 80/09, wie folgt abgeändert:

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag von 79,40 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 18.2.2009 zu zahlen.

2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ein Schmerzensgeld von 900,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 18.2.2009 zu zahlen.

3. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 155,30 € vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten zu zahlen.

4. Die weitergehende Berufung wird unter Aufrechterhaltung der Abweisung der Klage im Übrigen zurückgewiesen.

5. Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 62 % und die Beklagte 38 %. Von den außergerichtlichen Kosten der Streithelferin trägt der Kläger 62 %, den Rest hat die Streithelferin selbst zu tragen.

6. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Gründe
I.

Tatsächliche Feststellungen gem. § 540 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO

Der Kläger macht Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche aus einem Sturz auf der Außentreppe des von der Beklagten betriebenen Einkaufsmarktes in […] am 19.04.2008 gegen 17:55 Uhr geltend.

Symbolfoto: Von V.Lawrence/Shutterstock.com

Der Kläger wollte an diesem Tag mit seiner Ehefrau dort einkaufen. Der „Non-Food“-Bereich ist nur über eine Außenkellertreppe erreichbar, zu der man über einen geteerten Parkplatz gelangt. Bei der Treppe handelt es sich um eine Betontreppe mit Handläufen an beiden Seiten. Der Treppenbereich ist vollständig überdacht und von den Seiten her mit Wänden umgeben (Lichtbilder Bl. 38 – 40 d.A.).

Auf dieser Treppe kam der Kläger abwärts gehend zu Fall. Unstreitig erlitt er dabei Prellungen und Schürfwunden der linken Schulter und des linken Armes.

Der gesetzlich krankenversicherte Kläger begab sich zur Erstuntersuchung in das […] (Attest Bl. 5 d.A.). Hierfür stellte ihm das Krankenhaus 53,11 € in Rechnung (Bl. 11 d.A.). Eine weitere Rechnung der dem Krankenhaus angeschlossenen Radiologie […] beläuft sich auf 26,29 € (Bl. 12 d.A.).

Der P[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv