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WEG – Aufwendungsersatzanspruch gegen Miteigentümer

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AG Charlottenburg – Az.: 72 C 141/10 – Urteil vom 15.06.2011

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kläger haben die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages zuzüglich 10 Prozent abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Tatbestand
Die Parteien streiten um die Begleichung von Auslagen.

Die Kläger und die Beklagte sind jeweils Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft … Berlin. Die Gemeinschaft besteht aus vier Wohnungseigentumseinheiten. Die Kläger sind jeweils zur ideellen Hälfte Eigentümer der im Erdgeschoss, die Beklagte ist Eigentümerin der im Obergeschoss jeweils des Altbaus gelegenen Einheit. Die weiteren Wohnungseigentumseinheiten befinden sich in zwei Anbauten. Die Wohnanlage verfügt über keinen Verwalter. Wohngelder werden nicht gezahlt und Wohngeldabrechnungen finden derzeit nicht mehr statt.

Am 8. Dezember 2008 legte die Firma … Mineralölhandel GmbH gegenüber der Klägerin zu 1. eine Rechnung über 2.927,65 EUR, welche die Kläger beglichen. Wegen des genauen Inhalts der Rechnung der Firma … Mineralölhandel GmbH wird auf Blatt 34 der Gerichtsakten verwiesen.

Gegenüber der WEG … legte die Firma … folgende Rechnungen:

– Rechnung vom 12. Juni 2006, Rechnungsnummer 230362 :  188,43 EUR,

– Rechnung vom 2. Jan. 2007, Rechnungsnummer 232365: 209,92 EUR,

– Rechnung vom 31. Jan. 2007, Rechnungsnummer 233024: 71,70 EUR,

– Rechnung vom 11. Juni 2007, Rechnungsnummer 234140: 289,91 EUR,

– Rechnung vom 30. Nov. 2007, Rechnungsnummer 235964: 83,55 EUR,

– Rechnung vom 20. Dez. 2007, Rechnungsnummer 236462: 19,75 EUR,

– Rechnung vom 20. Dez. 2007, Rechnungsnummer 236462: 19,75 EUR,

– Rechnung vom 2. Jan. 2008, Rechnungsnummer 236032: 209,92 EUR,

– Rechnung vom 21. Aug. 2008, Rechnungsnummer 238573: 83,55 EUR,

– Rechnung vom 22. Dez. 2008, Rechnungsnummer 240231: 38,20 EUR,

– Rechnung vom 2. Jan. 2009, Rechnungsnummer 239942: 209,92 EUR,

– Rechnung vom 25. März 2009, Rechnungsnummer 241248: 165,23 EUR.

Wegen des genauen Inhalts der vorgenannten Rechnungen wird auf die Blätter 37, 39, 40, 42, 45, 46, 47, 52, 54, 56 der Gerichtsakten verwiesen.

Der Schornsteinfeger … legte gegenüber … bzw. der „Eigentümergemeinschaft … folgende Rechnungen:

– Rechnung vom 19. Okt. 2007, Rechnungsnummer 20070485: 117,49 EUR,

– Rechnung vom 19. Mai 2008, Rechnun[…]


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