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Kein Recht für Flüchtlinge auf „humanitäre Visa“

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Am Dienstag dem 7. März gab der höchste EU-Gerichtshof (EuGH) sein Urteil bekannt: EU-Staaten müssen Asylsuchenden kein Visum ausstellen. Da kein entsprechendes Gesetz der Europäischen Union vorhanden sei, obliege es den Botschaften der EU-Staaten, Einreisevisa nach nationalem Recht auszustellen. Eine Aufnahmepflicht bestehe also laut EuGH nicht.

Es besteht kein Anrecht auf ein humanitäres Visum, so entschied das EuGH Anfang März 2007 – es obliegt den EU-Staaten, Einreisevisa nach geltenen nationalem Recht auszustellen – Symbolfoto: d13 / Bigstock

Überraschenderweise widerspricht dieses Urteil der Ansicht von Generalanwalt Mengozzi. Die Einschätzung ist zwar für die Richter nicht von zwingender Bedeutung, allerdings schlossen sich die Richter in vergangenen Fällen der Beurteilung des Generalanwalts an. Dieser hatte Anfang Februar seine Schlussanträge vorgelegt und meinte, EU-Staaten müssen nachweislich Verfolgte aufnehmen. Diese Pflicht leitete er aus der Grundrechtecharta der Europäischen Union ab.

Die EU-Staaten fürchteten bereits die Konsequenzen von Paolo Mengozzis Antrag. Die Ansuchen für humanitäre Visa von vermeintlich Verfolgten müssten ansonsten von den jeweiligen Botschaften in den EU-Staaten selbst überprüft werden. Der Vorteil humanitärer Visa läge hierbei darin, dass es für Menschen, die tatsächlich vor Gewalt und Verfolgung fliehen, einen sicheren und vor allem legalen Weg nach Europa gäbe. Somit hätten sie sich auch außerhalb der Europäischen Union auf die Grundrechtecharta und die Menschenrechtskonvention der EU berufen können.
Das sagte Generalanwalt Paolo Mengozzi dazu
Laut den Schlussanträgen des Generalanwalts seien EU-Mitgliedsstaaten ausdrücklich dazu verpflichtet, humanitäre Visa auszustellen, wenn Asylsuchende sich in Gefahr befinden, ihnen Folter droht oder sie einer anderen unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung ausgesetzt sind. Dabei spiele es keine Rolle, ob die Betroffenen in irgendeiner Weise mit dem Mitgliedstaat in Verbindung stehen oder nicht. Zu dem Verfahren nahmen 14 Länder, darunter auch Deutschland, Stellung. Seit langem fordern Menschenrechtsvertreter, sowie das Europäische Parlament, dass es Flüchtlingen mithilfe des humanitären Visums möglich gemacht werde, risikolos in[…]


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