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Rechtsanwälte Kotz GbR

Berufsunfähigkeitsversicherung: Leistungsdauer bei Änderungsantrag des Versicherungsnehmers

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OLG Celle, Az: 8 U 70/16
Zur Frage, wann bei einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung der Änderungsantrag unter Würdigung aller Umstände dahin auszulegen ist, dass die Leistungsdauer über die beantragte Versicherungsdauer hinausgehen soll.

vorgehend LG Stade, 12. April 2016, Az: 3 O 225/15

Auf die Berufung des Klägers wird das am 12. April 2016 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Stade abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 11.683,07 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.10.2015 zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ab dem 01.07.2015 eine monatliche (Gesamt-)Rente in Höhe von 1.634,21 € zu zahlen, wobei eine Teilrente aus dem Versicherungsvertrag … 002 in Höhe von 85,20 € längstens bis zum 01.07.2034 und die weitere Teilrente aus dem Versicherungsvertrag … 003 in Höhe von 1.549,01 € längstens bis zum 01.12.2034 zu zahlen ist.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, den Kläger von der Beitragszahlungsverpflichtung zum Versicherungsvertrag … 003 ab dem 01.12.2014 zu monatlich 82,80 € – längstens bis zum Vertragsende am 01.12.2034 – freizustellen und bereits gezahlte Beiträge zurückzuzahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 2.217,45 € zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung des Klägers gegen Sicherheitsleistung von 110 % des aus dem Urteil insgesamt vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.
Gründe
A. Der Kläger nimmt die Beklagte aus zwei Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen in Anspruch, nachdem die Beklagte ihre Leistungen unter Hinweis auf den Ablauf der vereinbarten Leistungsdauer eingestellt hatte.

Der am … 05.1974 geborene Kläger unterhält bei der Beklagten zwei Rentenversicherungen. Die Verträge hatte er im Jahr 1996 bei der XX. Lebensversicherungs-AG abgeschlossen, für die er auch als Versicherungsagent tätig war. Rechtsnachfolgerin der XX. Versi[…]


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