OLG Bamberg, Az.: 3 Ss OWi 1450/15, Beschluss v. 28.12.2015
Sachverhalt:
Das AG hat den Betr. wegen fahrlässigen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 40 km/h innerhalb geschlossener Ortschaft (§§ 3 III Nr. 1 StVO i. V. m. 49 I Nr. 3 StVO) zu einer Geldbuße von 320 Euro verurteilt; von der Verhängung des im Bußgeldbescheid neben einer Geldbuße in gleicher Höhe vorgesehenen Fahrverbots hat es demgegenüber abgesehen. Auf die gegen das Urteil eingelegte, mit der Rüge der Verletzung materiellen Rechts begründete und sogleich auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkten Rechtsbeschwerde der StA hat das OLG den Rechtsfolgenausspruch zum Nachteil des Betr. dahin abgeändert, dass es gegen ihn neben einer Geldbuße von 160 Euro ein einmonatiges Fahrverbot angeordnet hat.
Aus den Gründen:
Ganzen Artikel lesen auf: notar-drkotz.de KG Berlin – Az.: 1 W 154/12 – Beschluss vom 04.09.2012 Die Beschwerde wird nach einem Wert von 3.000,00 EUR zurückgewiesen. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen. Gründe I. Die Beteiligte zu 1. veräußerte in notarieller Urkunde vom 31. August 2011 (UR-Nr. 1… /2… des Notars Dr. C… S… ) an die […]