Zusammenfassung: In welchen Fällen kommt eine Kündigung wegen Vorteilsannahme in Betracht? Liegt ein zur Kündigung wegen Vorteilsannahme berechtigender Sachverhalt vor, wenn ein Angestellter des Ordnungsamtes aufgrund seiner beruflichen Stellung mehrmals in einem Imbiss zu deutlich günstigeren Konditionen Speisen zu sich nimmt? Lesen Sie diesbezüglich das anliegende Urteil des Arbeitsgerichts Krefeld im Volltext.
Arbeitsgericht Krefeld
Az: 2 Ca 1992/13
Urteil vom 18.09.2015
Tenor
1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis des Klägers durch die Kündigung der Beklagten vom 15.11.2013 mit Ablauf des 31.03.2014 sein Ende gefunden hat.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Die Kosten des Rechtsstreits werden den Parteien je zur Hälfte auferlegt.
4. Streitwert: 5.700,00 €.
Tatbestand
Die Parteien streiten um den Bestand des Arbeitsverhältnisses.
Der am 00.00.0000 geborene Kläger war bei der beklagten Stadt seit dem 15.05.2007, zuletzt aufgrund Arbeitsvertrages vom 27.04.2009 als Vollzeitbeschäftigter tätig. Der Kläger ist verheiratet und hat keine Kinder. Er war zuletzt im kommunalen Ordnungsdienst der Beklagten eingesetzt. Auf das Arbeitsverhältnis der Parteien findet TVöD und die diesen ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträge in der für den Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) jeweils geltenden Fassung Anwendung.
Aufgrund eines Antrages vom 25.11.2013 wurde der Kläger am 17.02.2014 mit Wirkung vom 25.11.2013 gemäß § 2 Abs. 3 SGB IX einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt.
Mit Schreiben vom 09.09.2013 hörte die Beklagte den Kläger vor Ausspruch einer außerordentlichen und fristlosen Kündigung, hilfsweise ordentlichen und fristgerechten Kündigung des Arbeitsverhältnisses an. Die Beklagte führte aus, dass sie den Kläger zum einen verdächtige, sich im Dienst gesundheitsgefährdend gegenüber dem Zeugen V. verhalten zu haben. Zum anderen verdächtigte die Beklagte den Kläger der Vorteilsannahme/Bestechlichkeit. Wegen der Einzelheiten des Anhörungsschreibens wird auf[…]