BGH
Az: V ZR 55/11
Urteil vom 20.01.2012
Leitsatz:
Die vorzeitige Abberufung eines Verwalters einer Wohnungseigentümergemeinschaft wegen gravierender Pflichtverletzungen mit der Folge, dass den Wohnungseigentümern eine weitere Zusammenarbeit nicht mehr zugemutet werden kann, führt im Regelfall dazu, dass eine materiellrechtliche Ermächtigung zu einem Forderungseinzug erlischt.
Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verhandlung vom 20. Januar 2012 für Recht erkannt:
Auf die Revision der Kläger wird das Urteil der 29. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 3. Februar 2011 unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als es die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus den Beschlüssen des Oberlandesgerichts Köln vom 27. August 2008 – 16 Wx 260/07 -, des Landgerichts Bonn vom 29. Oktober 2007 – 8 T 112/07 – und des Amtsgerichts Bonn vom 24. Januar 2008 – 28 II 131/07 – durch die Beklagte betrifft.
Im Umfang der Aufhebung wird das Urteil des Amtsgerichts Bonn vom 30. Juli 2010 auf die Berufung der Kläger abgeändert.
Die Zwangsvollstreckung aus den Beschlüssen des Oberlandesgerichts Köln vom 27. August 2008 – 16 Wx 260/07 -, des Landgerichts Bonn vom 29. Oktober 2007 – 8 T 112/07 – und des Amtsgerichts Bonn vom 24. Januar 2008 – 28 II 131/07 – durch die Beklagte wird für unzulässig erklärt.
Die weitergehende Berufung bleibt zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
Tatbestand
Die Beklagte erwirkte in ihrer Eigenschaft als Verwalterin einer Wohnungseigentümergemeinschaft gegen die Kläger, die Mitglieder dieser Gemeinschaft sind, mehrere Zahlungstitel und Kostenfestsetzungsbeschlüsse. Zu der Prozessführung war sie in dem Verwaltervertrag ermächtigt worden. Durch einen rechtskräftigen Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 22. August 2008 wurde sie mit Wirkung vom 1. Oktober 2008 als Verwalterin abberufen. Die Entscheidung ist damit begründet worden, dass den Wohnungseigentümern auf Grund gravierender Pflichtverletzungen de[…]