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Nur bei Vorliegen von konkreten Anhaltspunkten, die Anlass zu Zweifeln an der Testierfähigkeit des Erblassers im Zeitpunkt der Testamentserrichtung geben, ist die Hinzuziehung eines psychiatrischen Sachverständigen vor der Errichtung eines Testaments erforderlich. Allein der Umstand, dass der Erblasser sich im fortgeschrittenen Stadium einer Krebserkrankung befunden hat, stellt keinen solchen Anhaltspunkt dar. Auch ein Testament welches erst wenige Tage vor dem Tod eines krebskranken Erblassers aufgesetzt wurde, ist daher gültig (OLG Bamberg, Beschluss vom 19.06.2012, Az.: 6 W 20/12).[…]