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Verkehrsunfall – Pflicht ein günstiges Abschleppunternehmen zu beauftragen?

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Erleidet man unverschuldet einen Verkehrsunfall und ist das eigene Fahrzeug aufgrund des Unfalls nicht mehr fahrtüchtig, so kann man ohne weiteres ein Abschleppunternehmen mit dem Abtransport des eigenen Fahrzeugs beauftragen. Man muss vor Erteilung des Abschleppauftrages keinen Vergleich über die marktüblichen Abschleppreise vor Ort einholen, um das preisgünstigste Abschleppunternehmen zu beauftragen. Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers muss auch Abschleppkosten tragen, die unter Umständen von den marktüblichen Abschleppreisen vor Ort abweichen und überhöht sind (AG Stade, Urteil vom 10.01.2012, Az:61 C 946/11[…]


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