Erleidet man unverschuldet einen Verkehrsunfall und ist das eigene Fahrzeug aufgrund des Unfalls nicht mehr fahrtüchtig, so kann man ohne weiteres ein Abschleppunternehmen mit dem Abtransport des eigenen Fahrzeugs beauftragen. Man muss vor Erteilung des Abschleppauftrages keinen Vergleich über die marktüblichen Abschleppreise vor Ort einholen, um das preisgünstigste Abschleppunternehmen zu beauftragen. Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers muss auch Abschleppkosten tragen, die unter Umständen von den marktüblichen Abschleppreisen vor Ort abweichen und überhöht sind (AG Stade, Urteil vom 10.01.2012, Az:61 C 946/11[…]
Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de Amtsgericht Wuppertal Az: 94 C 28/11 Urteil vom 27.04.2012 Tenor Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 4.000 EUR (i. W.: viertausend Euro) nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 7.4.2011 zu zahlen. Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, […]