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Nach mehreren ungeklärten und erheblichen Verkehrsverstößen kann grundsätzlich eine Fahrtenbuchauflage für alle Fahrzeuge eines Fahrzeughalters/Unternehmens auferlegt werden. Eine solche Fahrtenbuchauflage muss jedoch ermessensfehlerfrei ergehen. Verkehrsverstöße die bereits Jahre zurückliegen dürfen hierbei nicht berücksichtigt werden (VG Mainz, Beschluss vom 14.05.2012, Az: 3 L 298/12.MZ).[…]