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Ein Vermieter kann eine Mietwohnung wegen Eigenbedarfs kündigen, wenn er beabsichtigt, die Wohnung zu rein beruflichen Zwecken (für sich oder einen Familienangehörigen) zu nutzen (BGH, Urteil vom 26.09.2012, Az: VIII ZR 330/11).[…]
Auszug aus der Quelle: https://www.rakotz.de/artikel/eigenbedarfskuendigung-wegen-beruflicher-wohnungsnutzung_1757/