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Eigentümer einer Wohnungseigentumsgemeinschaft können nicht mehrheitlich die Installation einer Videoüberwachungsanlage in der Tiefgarage bestimmen, da dies gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht aller Wohnungseigentümer etc. verstößt (LG München I, Beschluss vom 11.11.2011, Az: 1 S 12752/11 WEG).[…]
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