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Eine Handydiebstahlversicherung muss in der Regel nicht leisten, wenn das Handy unbeaufsichtigt in abgelegten Kleidungsstücken, abgestellten Taschen, Koffern oder Rucksäcken oder Räumen aufbewahrt und sodann gestohlen wird (AG Wiesbaden, Az: 93 C 193/11 (34), Urteil vom 11.07.2011).[…]
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