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Ein Straßenbaulastträger (z.B. eine Gemeinde) haftet nicht immer, wenn sich ein Schlagloch am Straßenrand befindet und durch dieses ein Unfall verursacht wird bzw. Fahrzeugbeschädigungen eintreten (OLG Schleswig-Holstein, Urteil vom 30.06.2011, Az.: 7 U 6/11). Nach Auffassung des OLG Schleswig, besteht z.B. keine Haftung bei untergeordneten Nebenstraßen, die sich in einem schlechten Zustand befinden.[…]