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Kommt es aufgrund einer Materialermüdung im Stromnetz des Stromnetzbetreibers zu einer Überspannung und werden hierdurch die im Haus angeschlossenen Elektrogeräte des Stromanschlussinhabers beschädigt, so haftet der Stromnetzbetreiber dem Stromanschlussinhaber aufgrund einer Verkehrssicherungspflichtverletzung auf Schadensersatz (AG Plettenberg, Urteil vom 16.10.2009, Az.: 1 C 455 – 457/08, 1 C 455/08, 1 C 456/08, 1 C 457/08, 1 C 106/09).[…]