Ganzen Artikel lesen auf: Rakotz.de
Ein Mieter kann die Miete einer vollständig möblierten Mietwohnung mindern, wenn eine Flächenabweichung von mehr als 10 % zur vertraglich vereinbarten Wohnfläche vorliegt (BGH, Urteil vom 02.03.2011, Az: VIII ZR 209/10). Die in der Kaltmiete enthaltene Möblierung der Wohnung wird bei einer Mietminderung durch den Mieter nicht berücksichtigt. Nach der Auffassung des BGH besteht kein Unterschied zwischen der Anmietung einer vollmöblierten Wohnung und der Anmietung einer „leeren“ Wohnung.[…]