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Bei gestellten Unfällen im Straßenverkehr sind die Kfz-Haftpflichtversicherungen und Kaskoversicherungen leistungsfrei. Indizien für einen gestellten Verkehrsunfall sind: 1. Der Unfall kann vom Unfallgutachter nicht nachvollzogen werden, 2. Vorschäden an den Fahrzeugen werden verschwiegen, 2. Polizei wird nicht gerufen, 3. anwesende Personen am Unfallort werden nicht als Zeugen benannt und 4. Fahrzeug wird sofort verkauft, 5. Nachbesichtigung des Fahrzeugs wird vereitelt (LG Hanau, Urteil vom 01.08.2008, Az.: 9 O 620/07).[…]
Auszug aus der Quelle: https://www.rakotz.de/artikel/gestellter-verkehrsunfall-indizien_651/