Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Gestellter Verkehrsunfall – Indizien

Ganzen Artikel lesen auf: Rakotz.de

Bei gestellten Unfällen im Straßenverkehr sind die Kfz-Haftpflichtversicherungen und Kaskoversicherungen leistungsfrei. Indizien für einen gestellten Verkehrsunfall sind: 1. Der Unfall kann vom Unfallgutachter nicht nachvollzogen werden, 2. Vorschäden an den Fahrzeugen werden verschwiegen, 2. Polizei wird nicht gerufen, 3. anwesende Personen am Unfallort werden nicht als Zeugen benannt und 4. Fahrzeug wird sofort verkauft, 5. Nachbesichtigung des Fahrzeugs wird vereitelt (LG Hanau, Urteil vom 01.08.2008, Az.: 9 O 620/07).[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv