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Treten am Sondereigentum eines Wohnungseigentümers verschuldensunabhängige Schäden auf, muss Wohnungseigentümer diese selbst tragen, er hat diesbezüglich keinen Ersatzanspruch gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft (LG Itzehoe, Urteil vom 01.06.2010, Az: 11 S 70/09).[…]
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