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Ein Grundstückseigentümer hat keinen Anspruch auf die Anbringung von Schutzplanken zur Sicherung seines Grundstückes vor hineinfahrenden Kraftfahrzeugen (VG Koblenz, Urteil vom 26.04.2010, Az.: 4 K 1138/09.KO). Im vorliegenden Fall lag das Grundstück des Grundstückeigentümers in der Linkskurve einer Bundesstrasse und mehrere Fahrzeugführer fuhren mit ihren Fahrzeugen in das Grundstück. Eine Grundstücksicherung mit Schutzplanken kommt nur dann in Betracht, wenn es zu einer Unfallhäufung mit Personenschäden kommt.[…]
Auszug aus der Quelle: https://www.rakotz.de/artikel/grundstuecksicherungsanspruch-an-bundesstrasse_593/