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Ein Autofahrer kann nach Auffassung des OLG Bamberg nicht erwarten, dass Landesstrassen auch nachts gestreut und von Eis und Schnee freigehalten werden (OLG Bamberg, Beschluss vom 09.11.2009, Az.: 5 U 151/09). Ein Autofahrer muss im Winter nach Auffassung des OLG Bamberg mit plötzlich auftauchenden Gefahrenquellen (Schnee, Eis und Glätte) rechnen und sein Fahrverhalten hierauf entsprechend einstellen. Kommt es aufgrund von Schnee- oder Eisglätte zu einem Verkehrsunfall, so haftet das jeweilige Land nicht.[…]