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Fristlose Darlehensvertragsvertragskündigung durch Bank – Unwirksamkeit

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Bank scheitert mit fristloser Kündigung von Darlehensvertrag
Die fristlose Kündigung eines Darlehensvertrags durch eine Bank stellt für den Darlehensnehmer eine erhebliche finanzielle Belastung dar. Damit die Bank diesen Schritt rechtmäßig vornehmen kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Andernfalls ist die Kündigung unwirksam und der Darlehensnehmer kann sich dagegen wehren.

Eine solche außerordentliche Kündigung ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zulässig. Entscheidend sind dabei die konkreten Umstände des Einzelfalls und die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme. Die Frage, ob eine fristlose Darlehenskündigung durch eine Bank wirksam war, kann durchaus zu komplexen rechtlichen Auseinandersetzungen führen.

In der folgenden Urteilszusammenfassung wird ein konkreter Fall einer fristlosen Darlehensvertragskündigung durch eine Bank behandelt, bei dem das Gericht die Wirksamkeit der Kündigung überprüft hat.

[Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 2 O 1/24 >>>]


✔ Das Wichtigste in Kürze

Das Landgericht Heidelberg erklärte die Zwangsvollstreckung aus der notariellen Urkunde vom 12.09.2005 als unzulässig.
Das Urteil besagt, dass die fristlose Kündigung der Darlehensverträge durch die Bank unwirksam ist.
Die Bank kann die Zwangsversteigerung nicht durchführen, da die Errungenschaftsgemeinschaft zwischen den Eheleuten noch nicht aufgelöst ist.
Die Klägerin hat nach der Trennung von ihrem Ehemann die Darlehensraten alleine getragen und regulär gezahlt.
Das Gericht ordnete an, dass die Kosten des Rechtsstreits von der beklagten Bank getragen werden müssen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, allerdings nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags.
Das Gericht stellt klar, dass bei der Kündigung der Darlehensverträge die tatsächliche Vermögenssituation der Klägerin zu berücksichtigen ist und nicht die Insolvenz des Mitdarlehensnehmers.
Die Bank ist durch den bestehenden Grundstückswert von 435.000 EUR übersichert, was eine weitere Begründung für die Unwirksamkeit der Kündigung liefert.
Das Urteil hebt die Bedeutung der güterrechtlichen Regelungen der Dominikanischen Republik hervor, die für die ehemaligen Eheleute gelten.


➜ Der Fall im Detail
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