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Das Finanzgericht Nürnberg hat mit Urteil vom 19.02.2009, Az: 6 K 1859/2008 entschieden, dass das volle Elterngeld zwar steuerfrei ist, jedoch dem Progressionsvorbehalt für Lohnersatzleistungen unterliegt (inkl. Dem sog. Sockelbetrag von 300,00 €). Bei der persönlichen Einkommenssteuererklärung kann der Elterngeldbezug mithin zu Steuernachzahlungen von bis zu 1.200 Euro führen.[…]
Auszug aus der Quelle: https://www.rakotz.de/artikel/elterngeld-vorsicht-steuernachzahlung_179/