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Arbeitszeitmanipulation – verhaltensbedingte Kündigung

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Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern
Az: 4 Sa 43/14
Urteil vom 16.07.2014

Tenor
1. Die Berufung der Beklagten sowie der Auflösungsantrag werden auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.
2. Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand

Die Parteien streiten um die Rechtmäßigkeit einer verhaltensbedingten fristgemäßen Kündigung. Dem liegt ausweislich des klagestattgebenden Urteils des Arbeitsgerichts Neubrandenburg vom 27.01.2014 – 4 Ca 643/13 – folgender Sachverhalt zugrunde:

Der am … 1963 geborene Kläger ist bei der Beklagten als Monteur im Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung tätig. Seit dem 23.09.1991 stand der Kläger in einem Arbeitsverhältnis zu der N. W. AG. Dieses ist zum 01.01.1994 von der Stadtwerke P. GmbH übernommen worden und am 01.01.2011 auf die Beklagte übergegangen. Es findet der TVöD im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände Anwendung. Das Bruttoeinkommen beträgt etwa 3.000,00 EUR.

Am Wochenende 16.03/17.03.2013 hatte der Kläger Bereitschaftsdienst. Während des Bereitschaftsdienstes sind vier Stunden Arbeit in dem Klärwerk zu verrichten. Daneben gab es die Festlegung, dass an jedem Tag dreimal Kontrollen bei dem defekten Schmutzwasserpumpwerk im G. Weg durchgeführt werden. Die konkreten Zeiten dafür waren nicht festgelegt.

Es war übliche Praxis, die täglichen Arbeitszeiten einschließlich des Bereitschaftsdienstes vom Arbeitnehmer in einem von ihm geführten Buch einzutragen. Die erfassten Zeiten pflegt der Meister Herr L. in das Computerprogramm zur Erfassung der Arbeitszeit ein. Durch den Meister erfolgt zuvor die Abzeichnung der handschriftlichen Aufzeichnungen. Wöchentlich wird ein Computerausdruck erstellt und vom Meister und vom Arbeitnehmer unterzeichnet. Hierbei handelt es sich um die betriebsübliche Arbeitszeit- und Überstundenerfassung im Tätigkeitsbereich. Zur Abrechnung der Zuschläge wird der Personalabteilung einmal monatlich ein Ausdruck der Arbeitszeiterfassung übermittelt.

Der Kläger trug in sein Aufzeichnungsbuch für den 16.03. 7:00 – 11:00 Uhr Anlagendienst und Kontrolle PW, mit einem Kreuz bei Bereitschaft und 5,0 bei Überstunden ein. Dabei ist erkennbar, dass die 5 eine überschriebene Zahl ist. Die Abkürzung PW steht für Pumpwerk. Das Aufzeichnungs[…]


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