OLG Braunschweig
Az: 1 Ss (OWi) 26/14
Beschluss vom 27.05.2014
Anmerkung des Bearbeiters
Gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Autobahn, welche über einer Spur digital angezeigt wird, auch für die anderen – gesperrten – Fahrstreifen?
Nehmen Sie bitte auch unseren Info-Flyer zur Punktereform in Flensburg zur Kenntnis!
Tenor
Die Sache wird dem Bußgeldsenat in der Besetzung mit drei Richtern übertragen.
Auf die Rechtsbeschwerde der Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts Helmstedt vom 10. Dezember 2013 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde – an das Amtsgericht Helmstedt zurückverwiesen.
Gründe
Die Rechtsbeschwerde hat Erfolg.
Durch das angefochtene Urteil ist der Betroffene wegen vorsätzlicher Geschwindigkeitsüberschreitung in Tateinheit mit vorsätzlicher Missachtung des Dauerlichtzeichens „rote gekreuzte Schrägbalken“ mit einer Geldbuße von 260,- € belegt worden. Nach den Urteilsfeststellungen befuhr der Betroffene am 16. März 2013 um 23.15 Uhr mit einem nicht näher beschriebenen Lastkraftwagen die Bundesautobahn A 2 in Fahrtrichtung Dortmund. Er passierte dort (Kilometer 155,810) auf der mittleren Fahrspur mit einer Geschwindigkeit von 83 km/h die Drucksensoren der Geschwindigkeitsmessanlage (Traffipax Traffistar S 330). Die Schilderbrücke, die sich 207 Meter vor den Drucksensoren der Messanlage befindet, begrenzte die zulässige Geschwindigkeit zur Tatzeit auf dem linken Fahrstreifen durch Verkehrszeichen 274 auf 60 km/h. Über der mittleren und der rechten Fahrspur zeigte die Brücke hingegen „rote gekreuzte Schrägbalken“.
Gegen dieses Urteil hat der Betroffene Rechtsbeschwerde[…]