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Mauert ein Vermieter im Rahmen des Hausneubaus auf dem Nachbargrundstück die Fenster einer Mietwohnung teilweise zu, so ist er dazu verpflichtet, diese Beeinträchtigungen der Mietwohnung sofort wieder zu beseitigen. Die Außenwand des Neubaus muss mindestens einen Abstand von 3m zu den Fenstern der bestehenden Mietwohnung aufweisen (AG Tiergarten, Urteil vom 17.07.2012, Az: 606 C 598/11).[…]