Verschlechtern sich die Vermögensverhältnisse eines Mieters nach dem Mietvertragsschluss so gravierend, dass er die Miete nicht mehr vollständig bezahlen kann, kann der Mieter vom Vermieter verlangen, dass dieser ihm für einen Teil der Wohnung die Erlaubnis zur Untervermietung erteilt. Der Wunsch des Mieters, in seiner gewohnten Umgebung trotz seiner Vermögensverschlechterung zu verbleiben, ist als Ausdruck seiner privaten Lebensgestaltung vom Vermieter zu respektieren. Der Vermieter kann eine Untervermietung in diesen Fällen nicht mit der Begründung verweigern, dass der Mieter eine billigere Wohnung anmieten könne (AG München, Urteil vom 15.10.2013, Az.: 422 C 13968/13).[…]
Ganzen Artikel lesen auf: Mietrechtkreuztal.de Klingelt ein Vermieter an der Wohnungstüre des Mieters permanent (sog. Sturmklingeln), um diesem ein Schriftstück zu übergeben (im Fall die Mietvertragskündigung), so stellt das Übergeben von Schriftstücken an der geöffneten Wohnungstür keinen Eingriff in die Privatsphäre des Mieters dar, auch wenn dem ein Sturmklingeln durch den Vermieter vorausgegangen ist. Aufgrund […]