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Verkehrsunfall – Grundstück ausfahrender Pkw mit Radfahrer

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Verkehrsunfall führt zu rechtlicher Auseinandersetzung: Autofahrer gegen Radfahrer
Es ist ein alltäglicher Moment, der zu einem Rechtsstreit führt: Ein Autofahrer will sein Grundstück verlassen und muss dazu einen kombinierten Geh- und Radweg überqueren. Eine Hecke versperrt ihm die Sicht, er fährt vorsichtig auf den Weg und kommt zum Stillstand. Genau in diesem Moment kommt ein Radfahrer entlang, schaut kurz nach unten – und die Kollision ist unausweichlich. Was folgt, ist ein Disput um Schadenersatz, Reparaturkosten und Wertminderung. An der Front des Geschehens: Ein Audi A5 Besitzer und ein Radfahrer, die beide glauben, im Recht zu sein.

Direkt zum Urteil Az: 301 O 113/20 springen.

Ein Moment der Unachtsamkeit und seine Folgen
Es war der 03. Mai 2020, als der Kläger, ein Autofahrer, sein Grundstück in der H. Straße… verlassen wollte. Um auf die Straße zu gelangen, musste er einen Geh- und Radweg überqueren. Durch eine Hecke war seine Sicht eingeschränkt, sodass er den Weg nicht vollständig einsehen konnte. Während er mit seinem Fahrzeug auf dem Weg stand, fuhr der Beklagte, ein Radfahrer, in die Richtung des Autos. Kurz abgelenkt, weil er mit dem Fuß vom Pedal rutschte und nach unten schaute, hörte er zwar das Hupen des Autofahrers, konnte aber die Kollision nicht mehr vermeiden.
Ansprüche und Argumente
Nach dem Unfall wurde das Fahrzeug des Klägers von einem Sachverständigenbüro begutachtet. Es stellte Reparaturkosten und eine Wertminderung fest und stellte eine Rechnung über 782,31 EUR aus. Der Kläger, der sein Fahrzeug über die A. Bank finanziert hatte, behauptete, er habe das Grundstück bis zum vorderen Reifen verlassen, um den Weg einsehen zu können und habe nur auf dem Fußgängerweg gestanden. Er legte Wert auf die Feststellung, dass der Beklagte sehr schnell und auf dem Fußweg gefahren sei.
Was sagt das Gericht?
Der Kläger forderte Schadenersatz in Höhe von 300,00 EUR für die Wertminderung, eine Pauschale von 20,00 EUR und die Erstattung der Gutachterkosten von 782,31 EUR. Zudem beantragte er, dass der Beklagte 4.221,07 EUR an die A. Bank zahlen solle. Doch das Landgericht Hamburg entschied anders. Die Klage wurde abgewiesen und der Kläger hatte die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Ausblick: Wer trägt die Kosten?
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann jedoch die Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckba[…]


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