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Straßenverkehrsgefährdung – Fahren entgegen der Fahrtrichtung

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OLG Celle
Az.: 31 Ss 50/12
Beschluss vom 03.01.2013

Leitsatz (vom Verfasser – nicht amtlich): Entscheidet sich ein Kraftfahrer dafür, eine Fahrspur entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung zu nutzen, muss er insbesondere in Kreuzungs- und Einmündungsbereichen jederzeit damit rechnen, dass andere Verkehrsteilnehmer – auch Fußgänger – sich darauf verlassen, dass ihnen keine Gefahren von Kraftfahrzeugen infolge straßenverkehrsrechtswidriger Nutzung durch Fahren entgegen der Fahrtrichtung drohen. Passt er seine Geschwindigkeit bei seiner Fahrt dabei nicht angemessen an, stellt dies ein zu schnelles Fahren an einer Straßenkreuzung bzw. -einmündung im Sinne des § 315c Abs. 1 Nr. 2d StGB dar und ist strafbar.
§ 315c Abs. 1 Nr. 2d StGB: Wer im Straßenverkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er grob verkehrswidrig und rücksichtslos an unübersichtlichen Stellen, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen oder Bahnübergängen zu schnell fährt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Wer die Gefahr fahrlässig verursacht oder fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Die Revision wird mit der Maßgabe, dass der Angeklagte einer vorsätzlichen Straßenverkehrsgefährdung durch zu schnelles Fahren an Straßeneinmündungen in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung schuldig ist, als unbegründet verworfen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens trägt der Angeklagte.
Angewendete Strafvorschriften: §§ 315 c Abs. 1 Nr. 2 d, Abs. 3 Nr. 1, 229, 230 Abs. 1, 42, 44, 52 StGB.
Gründe
I.
Das Amtsgericht Rinteln hat den Angeklagten am 3. April 2012 wegen vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung durch Falschfahren am Fußgängerüberweg in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 45 € mit der Möglichkeit der Ratenzahlung von 100 € pro Monat verurteilt und gegen ihn ein Fahrverbot von drei Monaten verhängt. Die hiergegen erhobene Berufung des Angeklagten hat das Landgericht mit dem angefochtenen Urteil verworfen.
Nach den getro[…]


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