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Strafkautionsrückerstattung verauslagt durch Arbeitgeber

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Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz
Az: 10 Sa 892/06
Urteil vom 10.04.2008

1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen – Auswärtige Kammern Landau – vom 27.09.2006 (5 Ca 253/05) teilweise abgeändert und Ziffer 3 des Tenors insgesamt wie folgt neu gefasst:
Der Kläger wird verurteilt, an die Beklagte EUR 2.022,00 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.07.2006 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Widerklage abgewiesen.

2. Hinsichtlich der Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens verbleibt es bei der Kostenentscheidung des Arbeitsgerichts. Von den Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger 60 % und die Beklagte 40 % zu tragen.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand:
Die Parteien streiten in der Berufungsinstanz noch über die Widerklage der Beklagten auf Rückerstattung einer Strafkaution in Höhe von EUR 3.405,00, die sie nach einer Verkehrskontrolle in Frankreich gestellt hat.

Der Kläger (geb. am 18.10.1958) war bei der Beklagten seit dem 26.02.1996 als Lkw-Fahrer zu einem Bruttomonatslohn von EUR 1.850,00, zuzüglich Spesen und Zuschlägen, beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis endete durch eine Kündigung der Beklagten vom 27.12.2004 zum 31.03.2005. Dies steht aufgrund des Urteils des Landesarbeitsgerichts vom 06.10.2005 in dem Kündigungsschutzverfahren 6 Sa 373/05 (5 Ca 11/05) rechtskräftig fest.

Aufgrund des insoweit nicht angegriffenen Urteils des Arbeitsgerichts vom 27.09.2006 (5 Ca 253/05: Ziffer 1 und 2 des Tenors) steht im vorliegenden Verfahren außerdem rechtskräftig fest, dass der Kläger gegen die Beklagte einen Anspruch auf Zahlung des Dezemberlohnes 2004 in Höhe von EUR 1.023,14 netto sowie auf Zahlung des Weihnachtsgeldes 2004 und von Urlaubsentgelt in Höhe von insgesamt EUR 694,00 brutto (jeweils nebst Zinsen) hat.

Der Kläger hat am Abend des 21.12.2004 gemeinsam mit seinem Beifahrer G. E. von Valencia (Spanien) eine Fahrt mit Südfrüchten nach Deutschland angetreten. Am 22.12.2004 steuerte er in Frankreich nördlich von Perpignan an der Autobahn A 9 den Rastplatz Aire de Pia/ Aire de Rivesaltes an. Dort fand um 7:40 Uhr eine Kontrolle durch die Gendarmerie Nationale statt.

Die Gendarmerie stellte bei der Kontrolle des Lastzuges mehrere Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung fest. Die Gendarmen legten den Lkw still und verlangten die Zahlung eines Betrages[…]


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