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Bewilligung von Arbeitslosengeld und Sperrfrist

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BUNDESSOZIALGERICHT
Az.: B 11 AL 31/01 R
Urteil vom 08.11.2001

Der 11. Senat des Bundessozialgerichts hat am 8. November 2001 ohne mündliche Verhandlung für Recht erkannt:
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 14.11.2000 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.
Gründe:
Der Rechtsstreit betrifft die Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld (Alg) wegen Eintritts einer Sperrzeit.
Der 1975 geborene Kläger schloß im Juli 1996 eine Ausbildung als Elektroinstallateur ab. Danach bezog er – mit Unterbrechungen durch mehrere jeweils nur wenige Wochen dauernde Beschäftigungen im erlernten Beruf und durch den von September 1997 bis September 1998 geleisteten Zivildienst – Alg. Zuletzt wurde ihm nach Arbeitslosmeldung am 31. Januar 1999 ab diesem Tag Alg bewilligt (Bescheid vom 18. Februar 1999) und bis einschließlich 28. Februar 1999 gezahlt. Ab 15. März 1999 war der Kläger als Bauhelfer beschäftigt.
Am 2. Februar 1999 übermittelte die Beklagte dem Kläger ein mit Rechtsfolgenbelehrung versehenes Stellenangebot als Elektroinstallateur bei der Firma (E.) in S. , der die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) erteilt worden war. E. informierte die Beklagte mit Schreiben vom 9. Februar 1999 über die Nichteinstellung des Klägers und begründete dies mit dem Hinweis: „Hatte alle Ausreden, möchte nicht in Zeitarbeit, der Weg ist ihm zu weit usw“. Die Beklagte hob daraufhin die Bewilligung von Alg für die Zeit vom 10. Februar bis 28. Februar 1999 auf und forderte Erstattung des in dieser Zeit gezahlten Alg von 792,11 DM sowie der hierauf entfallenden Beiträge zur Kranken- und.Pflegeversicherung in Höhe von 247,33 DM (Bescheide vom 1. März 1999, Widerspruchsbescheid vom 17. Mai 1999).
Das Sozialgericht (SG) hat die Klage, mit welcher der Kläger im wesentlichen geltend gemacht hat, ihm dürfe nach einer Arbeitslosigkeit von gerade zwei Wochen noch kein Leiharbeitsverhältnis angeboten werden, abgewiesen (Urteil vom 30. September 1999). Das Landessozialgericht (LSG) hat die Berufung des Klägers zurückgewiesen (Urteil vom 14. November 2000). In den Entscheidungsgründen hat das LSG ua ausg[…]


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