Ganzen Artikel lesen auf: Rakotz.de
Wirbt ein Bestatter mit einem Werbebanner unter dem Sarg des Verstorbenen für sein Unternehmen, so stellt diese massive Eigenwerbung einen Mangel des Bestattungsvertrages dar, der zur Minderung des Bestattungsvertrages berechtigt, da eine solche Werbung nicht üblich ist (AG Halle (Saale), Urteil vom 01.06.2010, Az.: 95 C 4190/09).[…]