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Geschwindigkeitsüberschreitung – Absehen vom Fahrverbot

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Absehen FahrverbotAG Bad Hersfeld

Az.: 31 Js 8265/12
Beschluss vom 14.02.2013

In der Bußgeldsache gegen wegen Verkehrsordnungswidrigkeit hat das Amtsgericht Bad Hersfeld am 14.02.2013 beschlossen:
Gegen den Betroffenen wird wegen fahrlässiger Verkehrsordnungswidrigkeit gem. §§ 24 StVG, 41, 49 StVO, Nr. 11.3.7 BKat (Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 42 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften) eine Geldbuße von 190 € festgesetzt,
Der Betroffene hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Gründe:
I.
Der Betroffene ist straßenverkehrsrechtlich einmal in Erscheinung getreten.
Der Kreis Parchim hat gegen ihn wegen Unterschreitung des erforderlichen Mindestabstandes beim Fahren auf der Autobahn mit Bescheid vom 09.11.2011, rechtskräftig seit 29.11.2011, eine Geldbuße in Höhe von 100 E festgesetzt.
Der Betroffene beschränkt seinen Einspruch auf die Rechtsfolgen. Er beantragt einen Wegfall des Fahrverbotes und verweist dazu auf seine Teilnahme an einer Maßnahme zur Förderung der Fahreignung im Rahmen einer Einzelberatung „avanti!‘ bei dem TÜV Nord vom.17.01. bis‘ 31.01.2013 in Kiel.
Er hat sich mit einer Entscheidung im Beschlussverfahren einverstanden erklärt.
II.
Der Betroffene hat am 23.02.2012 um 13:15 Uhr die BAB 7 in Neuenstein auf Höhe km 356,150 Kassel — Fulda als Führer des PKW mit dem amtlichen Kennzeichen XXXXX befahren, wobei er die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um mindestens 42 km/h überschritt. Bei Beachtung der gebotenen Sorgfalt hätte er diese Geschwindigkeitsübertretung bemerken können und müssen.
Der Betroffene hat sich damit schuldig gemacht einer zumindest fahrlässig begangenen Verkehrsordnungswidrigkeit gemäß § 24 StVG; 41, 49 StVO, indem er die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mindestens 42 km/h außerhalb eines Ortes überschritten hat.
Der bundeseinheitliche Bußge[…]


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