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Rechtsanwälte Kotz GbR

Ehewohnung von Schwiegereltern –Wertsteigerung – Ersatzanspruch

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Oberlandesgericht Oldenburg
Az: 15 U 19/07
Urteil vom 05.11.2007

In dem Rechtsstreit hat der 15. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg auf die mündliche Verhandlung vom 15.10.2007 für Recht erkannt:
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Oldenburg vom 13.02.2007 geändert.

Der Beklagte wird neben der gesondert in Anspruch genommenen Frau U… T… als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 20.000,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 3.02.2005 zu zahlen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Gründe:
Der Kläger macht gegen den Beklagten, den Vater seiner geschiedenen Ehefrau, Zahlungsansprüche wegen erbrachter Umbau und Ausbauarbeiten in dem Zweifamilienwohnhaus L…Straße…in R…geltend.

Der Kläger war mit der Tochter des Beklagten bis zur Scheidung am 20.05.2005 verheiratet. Der Beklagte und seine Ehefrau waren Eigentümer des oben genannten Hauses, das sie bis zum Verkauf selbst bewohnten. Der Kläger und seine Familie, die zunächst eine gemietete Doppelhaushälfte bewohnten, bezogen im Jahre 2001 zunächst das Gästezimmer im Wohnhaus der Schwiegereltern. Die Parteien vereinbarten, das Zweifamilienhaus auszubauen und zu renovieren. Dabei sollte das Obergeschoss zu Wohnzwecken für die Familie des Klägers ausgebaut und mit dem Dachgeschoss verbunden werden. Zur Finanzierung der Renovierungsmaßnahmen nahm der Beklagte einen Kredit in Höhe von 100.000,00 DM auf. Nachdem die Umbauarbeiten am 01.10.2001 fertig gestellt waren, zogen der Kläger und seine Familie in die Obergeschosswohnung ein. Absprachegemäß zahlte der Kläger die Kreditraten für den von dem Beklagten aufgenommenen Kredit. Im Januar 2002 trennte sich der Kläger von seiner damaligen Frau und zog unter Einstellung der monatlichen Zahlungen aus der ehegemeinschaftlichen Wohnung aus. Im Mai 2002 verließ auch die damalige Frau des Klägers die Obergeschosswohnung. Die Ehe des Beklagten ist inzwischen geschieden worden. Das Zweifamilienhaus wurde im Jahre 2003 für 345.000,00 Euro verkauft.

Der den Rechtsstreit einleitende Mahnbescheid ist dem Beklagten am 3. Februar 2005 zugestellt worden.

Der Kläger hat vorgetragen, er habe absprachegemäß erhebliche unentgeltliche Eigenarbeitsleistungen im Haus seiner Schwiegereltern ausgeführt u[…]


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