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Betriebsübergang – Vereinbarung eines niedrigeren Gehalts

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BUNDESARBEITSGERICHT
Az.: 5 AZR 1007/06
Urteil vom 07.11.2007

Leitsätze:
1. § 613a BGB hindert Arbeitnehmer und Betriebsübernehmer nicht, nach einem Betriebsübergang einzelvertraglich die mit dem Betriebsveräußerer vereinbarte Vergütung abzusenken.
2. Ist eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung (§ 123 Abs.1 1. Alt. BGB) erklärt worden, können andere Anfechtungsgründe nicht nachgeschoben werden.

1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Brandenburg vom 5. September 2006 - 1 Sa 219/06 - wird zurückgewiesen.
2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.
Tatbestand:
Die Parteien streiten über Vergütungsansprüche.
Die 1963 geborene Klägerin, Mitglied der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten, war bei der nicht tarifgebundenen G GmbH seit 1998 im Betrieb S als Verkäuferin mit 30 Wochenstunden beschäftigt. Zuletzt erhielt sie neben Sonderzahlungen und vermögenswirksamen Leistungen ein monatliches Grundgehalt von 1.099,28 Euro brutto sowie eine „freiwillige anrechenbare“ Zulage (Funktionszulage) von 270,98 Euro brutto.
Am 1. Juni 2004 ging der Betrieb S auf die Beklagte über. Diese unterrichtete die Klägerin über den Betriebsübergang. In dem Unterrichtungsschreiben vom 1. Juni 2004 heißt es ua.:
„…
5.    Bei der K GmbH finden die zwischen der Konsum-Tarifgemeinschaft e. V. und ver.di - Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft e. V. vereinbarten Tarifverträge Anwendung.
…“
Am 27. Juli 2004 vereinbarten die Parteien in einem „Personalveränderung“ genannten Vertrag, dass die Klägerin ab 1. August 2004 eine Vergütung nach Tarifgruppe G III/5 in Höhe von 1.041,40 Euro brutto im Monat und als Differenzzahlung zu ihrem bisherigen Gehalt und dem „KEM Tarif“ für zwölf Monate eine Einmalzahlung von 3.900,00 Euro erhalten sollte. Die Beklagte leistete die Einmalzahlung im August 2004.
Mit Schreiben ihrer Gewerkschaft vom 22. September 2005 machte die Klägerin geltend, sie sei über die tariflichen Rechtsfolgen des Betriebsübergangs getäuscht worden, und verlangte die Rückabwicklung de[…]


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