Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Winterdienstpflicht bei öffentlicher innerörtlicher Strasse

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

Landgericht Bonn
Az: 1 O 237/10
Urteil vom 27.12.2010

Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des insgesamt vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Tatbestand:
Der …………..ist eine Anliegerstraße innerhalb einer geschlossenen Ortslage, die in Höhe einer Kapelle, der ……., endet. Die Beklagte führt auf der Fahrbahn des ……….keinen Winterdienst durch.
Der Kläger meint, die Beklagte sei verpflichtet gewesen, den ……. am oder vor dem ……… mit abstumpfenden Mitteln zu enteisen. Dazu behauptet er, der ……. sei eine Straße von überörtlicher Bedeutung. Neben dem regelmäßigen Anliegerverkehr gebe es an Wochenenden und zu besonderen liturgischen Anlässen das ganze Jahr über Veranstaltungen, die überörtlich besucht würden. Ebenso sei der ……. ein Anziehungspunkt für Wanderer, Wintersportler und Eltern mit kleinen Kindern. An Wochenenden seien stets ungefähr 50 parkende Fahrzeuge zu zählen. Überdies sei der ……. auch als gefährlich einzustufen, weil die Fahrbahn zum rechten Fahrbahnrand hin ein Quergefälle von etwa 10 bis 12 Prozent aufweise.
Der Kläger behauptet weiter, am Sonntag, den………., hätten eine dichte Schneedecke und Eisglätte den ……. für nicht ortskundige Besucher bereits seit etwa zwei Wochen nahezu unpassierbar gemacht. Ob die Straßenglätte auch durch Wintersportler verursacht worden sei, könne er nicht beurteilen. Es seien jedenfalls zahlreiche Kleinkinder mit ihren Eltern zum Schlittenfahren erschienen. Er sei gegen 10:40 mit einem in seinem Eigentum stehenden Pkw der Marke U vom Typ ……… mit Schrittgeschwindigkeit auf dem ……. in Richtung ……. gefahren, um dort einen Gottesdienst zu besuchen. In Höhe der ……. habe auf der rechten Fahrbahnseite und dem angrenzenden Gehweg ein Pkw geparkt. Bei Annäherung an dieses Fahrzeug seien die Winterreifen seines Pkw auf einer für ihn nicht zu erkennenden Spiegeleisfläche nach rechts weggerutscht, so dass sein Pkw den geparkten Pkw gestreift habe. Der Schaden an dem ge[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv