Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Sicherheitsmängel – Gefahrabwendungspflicht des Herstellers

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

BUNDESGERICHTSHOF
Az.: VI ZR 170/07
Urteil vom 16.12.2008
Vorinstanzen:
LG Bielefeld, Az.: 18 O 23/05, Entscheidung vom 02.12.2004
OLG Hamm, Az.: 8 U 4/06, Entscheidung vom 16.05.2007

In dem Rechtsstreit hat der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs auf die mündliche Verhandlung vom 16. Dezember 2008 für Recht erkannt:
Die Revision gegen das Urteil des 8. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 16. Mai 2007 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Revisionsverfahrens einschließlich der durch die Nebenintervention verursachten Kosten.
Von Rechts wegen
Tatbestand:
Die Klägerin, eine gesetzliche Pflegekasse, nimmt die Beklagte als Herstellerin von Pflegebetten aus eigenem und abgetretenem Recht einer anderen Pflegekasse (im Folgenden: Zedentin) auf Ersatz von Nachrüstungskosten in Anspruch.
Die Klägerin und die Zedentin hatten seit 1995 von der Beklagten hergestellte, elektrisch verstellbare Pflegebetten des Typs „Casa med II“ bei Sanitätshäusern gekauft und sie bei ihnen versicherten Pflegebedürftigen für die ambulante häusliche Pflege zur Verfügung gestellt. Seit Mai 2000 informierte das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) mehrfach die für die Überwachung von Medizinprodukten zuständigen obersten Landesbehörden über Mängel an Pflegebetten, die die Gefahr von Bränden der Betten infolge des Eindringens von Feuchtigkeit in elektrische Antriebseinheiten sowie von Einklemmungen infolge eines ungeeigneten Spaltmaßes von Seitengittern begründeten. Mit Schreiben vom 22. Mai 2001 informierten die Landesbehörden u. a. die Klägerin und die Zedentin über Sicherheitsrisiken von Pflegebetten infolge konstruktiver Mängel unter Beifügung detaillierter „Checklisten“ und verbunden mit der Aufforderung, den jeweiligen Bestand zu überprüfen und ggf. nachrüsten zu lassen. Unter Bezugnahme darauf wandte sich die Beklagte mit Schreiben vom 27. Juni 2001 an „alle Kunden“ und bot einen Nachrüstsatz einschließlich Einbau für 350 bis 400 DM je Bett an, der geeignet sei, die von den Behörden aufgezeigten Sicherheitsrisiken zu beseitigen.
Mit Schreiben vom 29. August 2001 bat […]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv