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Rechtsanwälte Kotz GbR

Zahlungsverzug Versicherungsleistung – Rechtsanwaltsgebühren

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LG Dortmund
Az: 2 O 382/09
Urteil vom 22.10.2010

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5 Prozentpunkte Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 13.790,00 € für die Zeit vom 24.07.2009 bis zum 10.05.2010 zu zahlen.
Die Beklagte wird ferner verurteilt, an den Kläger 899,40 € (vorgerichtliche Anwaltskosten) zu zahlen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen 71 % der Kläger und 29 % die Beklagte.
Das Urteil ist für beide Parteien gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Tatbestand
Der Kläger unterhält bei der Beklagten eine „Unfall-Exklusiv-Versicherung“, der die AUB 88 zugrunde liegen. Versicherte Person ist der Sohn des Klägers, ….. Vereinbart war zuletzt eine Versicherungssumme von 197.000,00 € für Unfall-Invalidität. Wegen der weiteren Einzelheiten des Vertrages wird auf den Versicherungsschein vom 06.12.1993 nebst AUB 88 (Anlage K 9 zum Schriftsatz des Klägers vom 23.09.2009) sowie den Nachtrag zum Versicherungsschein vom 16.10.2006 (Anlage K 1 zur Klageschrift) und die besonderen Bedingungen für die Unfallversicherung nebst Zusatzbedingungen für die Kinder-Unfallversicherung mit Einschluss von Vergiftungen (Anlage K 3 zur Klageschrift) Bezug genommen.
Am 19.05.2007 erlitt ….bei einem Motorradunfall eine Oberschenkelfraktur links. Er wurde bis zum 29.05.2007 stationär behandelt. Ende Mai 2007 zeigte der Kläger das Unfallereignis mit dem Formular Schadenanzeige (Anlage B 1 zur Klageerwiderung) an. Die Beklagte rechnete mit Schreiben vom 05.06.2007 Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld ab. Sie wies zudem auf Folgendes hin:
„Sie haben einen Anspruch auf Zahlung einer Invaliditätsleistung, wenn der Unfall innerhalb von 18 Monaten, vom Unfalltag an gerechnet, zu einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit (Invalidität) führt. Sofern die Bedingungen Ihres Vertrages noch eine Frist von 12 Monaten vorsehen, haben wir diese Frist für unsere langjährigen treuen Kunden ebenfalls auf 18 Monate verlängert. Damit haben Sie Zeit, die Entwicklung der Unfallfolgen zu beobachten und zusammen mit dem behandelnden Arzt festzustellen, ob unfallbedingte Dauerfolgen eingetreten sind und für immer verbleiben. Eine Invalidität muss[…]


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