Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung – Betriebsumorganisation

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

Saarländisches Oberlandesgericht
Az.: 5 U 451/02-58
Urteil vom 29.10.2003
Vorinstanz: LG Saarbrücken, Az.: 14 O 72/99

In dem Rechtsstreit hat der 5. Zivilsenat des Saarländischen Oberlandesgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 24.09.2003 für Recht erkannt:
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 9. Juli 2002 -14 0 72/99 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 115 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 115 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 70.337,74 € festgesetzt.

Gründe:
I.
Der Kläger macht Leistungen aus einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (Nachtrag zum Versicherungsschein-Nr. vom 8.3.1994, Bl. 174 d. A.) geltend, die er bei der Beklagten seit dem 1.2.1994 auf der Grundlage einer 1992 abgeschlossenen Kapitalversicherung (Versicherungsschein-Nr.. Bl. 138 d. A.) unterhält. Vereinbart sind eine Berufsunfähigkeitsrente von jährlich 24.000 DM sowie Bonusrenten durch Gewinnbeteiligung und aus Beitragsbefreiung, die jährlich 4800 DM bzw. 679 DM betragen. Bestandteil des Berufsunfähigkeitszusatzversicherungsvertrags sind Allgemeine Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BBUZ, Bl. 156 ff. d. A.). Die Ansprüche aus der Kapitalversicherung trat der Kläger am 12.3.1992 zur Sicherung zweier Darlehen an die S.Bank eG, Filiale L., ab. Die S.Bank, jetzt Bank S., ist mit der Geltendmachung der Ansprüche durch den Kläger im eigenen Namen einverstanden.
Der Kläger ist selbständiger Konditormeister und Inhaber des Stadtcafes L. Bis zu einem Autounfall am 25.7.1997 stellte er alle in seinem Cafe verkauften Konditorerzeugnisse (Kuchen, Pralinen, Speiseeis, Süßspeisen, Salz- und Käsegebäck, Pasteten) selbst her und belieferte auch andere Cafes. Dafür musste er u. a. Gewichte von bis zu einem Zentner Gewicht (Mehlsäcke[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv