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Rechtsanwälte Kotz GbR

TÜV – neue Regelungen zum 01.12.1999

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Ab 1. Dezember 1999 
gelten neue Regeln für die TÜV-Prüfung! 

Die wichtigsten Punkte:
Alle zwei Jahre muß man zur Hauptuntersuchung (HU).
Aber ab 1.12.1999 gelten beim TÜV neue Regeln:
Die Prüfplakette wird künftig bereits zum ENDE DES ANGEGEBENEN MONATS ungültig und nicht wie bisher erst zwei Monate später – d. h., man kann keine Monate mehr herausschinden, indem man zu spät beim TÜV vorfährt, denn die Plakette wird zurückdatiert.
Beim Bußgeld ändert sich jedoch nichts. Die ersten zwei Monate bleiben straffrei. Ein Bußgeld gibt es erst nach 60 Tagen (bis vier Monate 30 Mark; bis acht Monate 50 Mark). Wer noch länger braucht, muss mit 80 Mark Strafe plus ZWEI PUNKTEN IN FLENSBURG rechnen.
Früher hatte man zwei Monate Zeit, Mängel reparieren zu lassen, jetzt nur noch einen.
Bei größeren Reparaturen ist sogar eine Nachuntersuchung erforderlich.
Um Plakettenfälschen vorzubeugen, muss der PRÜFBERICHT AUFBEWAHRT WERDEN (Muß sogar im Auto mitgeführt werden!!).

Vorteil: Das gibt auch Transparenz beim Gebrauchtwagenkauf. Verlangen Sie unbedingt das Protokoll des letzten TÜV-Besuchs![…]


Auszug aus der Quelle: https://www.ra-kotz.de/tuev.htm

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